Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – ausschließlich für Unternehmer
Wassermann-Textil – Manfred Kupsa Bahnhofstr. 17a 83128 Halfing Deutschland Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucherverträge werden nur auf Grundlage gesonderter Vereinbarungen geschlossen.§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen Wassermann-Textil – Manfred Kupsa (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Unternehmern. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.§2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Veredelung von Textilien (Druck, Stick, Beflockung etc.) sowie der Verkauf von Textilien und Werbeartikeln.§3 Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme des Angebots oder Beginn der Produktion zustande.§4 Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. Bei individuell gefertigten Produkten kann Vorkasse verlangt werden.§5 Lieferung und Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Übergabe an das Versandunternehmen auf den Auftraggeber über. Teillieferungen sind zulässig. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Rohstoffengpässen, Streik, behördlicher Maßnahmen oder unvorhersehbarer Ereignisse begründen keine Schadensersatzansprüche.§6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.§7 Beschaffenheit, Farb- und Maßtoleranzen
Eine bestimmte Beschaffenheit oder Haltbarkeit gilt nur als vereinbart, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.- Handelsübliche Farbabweichungen sind zulässig.
- Abweichungen durch unterschiedliche Textilchargen sind zulässig.
- Maß- und Positionsabweichungen im branchenüblichen Rahmen sind zulässig.
- Darstellungen auf Bildschirmen oder Mustern sind unverbindlich.
§8 Verschleiß und materialbedingte Veränderungen
Eine Haftung für Schäden infolge normalen Verschleißes, altersbedingter Abnutzung oder üblicher Beanspruchung ist ausgeschlossen. Insbesondere stellen keinen Mangel dar:- Veränderung der Stoffstruktur
- Ausdünnung des Materials
- Farbveränderungen durch Nutzung oder Wäsche
- Materialermüdung
- handelsübliches Einlaufen
§9 Kundeneigene Textilien
Die Bearbeitung kundeneigener Ware erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers. Eine Prüfungspflicht hinsichtlich Materialeignung besteht nicht. Die Haftung ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche sind auf den Zeitwert der Ware begrenzt.§10 Druckdaten und Freigabe
Der Auftraggeber ist für die technische und inhaltliche Richtigkeit der bereitgestellten Daten verantwortlich. Mit Freigabe eines Korrekturabzuges gelten erkennbare Fehler als genehmigt. Reklamationen wegen nicht gerügter oder freigegebener Fehler sind ausgeschlossen.§11 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers. Es gilt § 377 HGB. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen, schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.§12 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Auftragnehmers ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert begrenzt. Eine Haftung für folgende Schäden ist ausgeschlossen:- Produktionsausfall
- entgangener Gewinn
- Folgeschäden
- mittelbare Schäden
- Reputationsschäden
§13 Mengenabweichungen
Bei Serienproduktionen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % branchenüblich und zulässig.§14 Freistellung bei Schutzrechtsverletzungen
Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung der bereitgestellten Motive, Logos oder Designs berechtigt zu sein. Er stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung.§15 Lagerung nicht abgeholter Ware
Wird Ware nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung abgeholt, können angemessene Lagerkosten berechnet werden. Nach erfolgloser Fristsetzung ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware auf Kosten des Auftraggebers zu verwerten.§16 Gerichtsstand und Recht
Gerichtsstand ist Rosenheim. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.Textilien entdecken – bleiben Sie informiert
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